AGB

Allgemeine Vertragsbestimmungen

  1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter

unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung

werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum

vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne

ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.

  1. Nebenkosten

Die Nebenkosten (wie Wasser, Gas usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im

Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am

Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind

in der Regel nicht im Mietpreis enthalten.

  1. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten

bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies

unverzüglich beim Ansprechpartner vor Ort oder Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht

übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

  1. Sorgfältiger Gebrauch

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten

und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen

Schäden usw. ist der Vermieter/Ansprechpartner vor Ort umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf

höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht

erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages

nachkommen. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen

des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten

Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

  1. Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben.

Für selbstverschuldete Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

Die Endreinigung ist im Mietpreis inbegriffen.

  1. Stornierung

Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, eine Umbuchung vornehmen oder einen

Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt/ Umbuchung/ Ersatzmieter ist ab dem Tag wirksam, an

dem sie schriftlich (per Post oder E-Mail) eingeht.

Bis 45 Tage vor Anreise 10 % des Mietpreises

44 -15 Tage vor Anreise 50 % des Mietpreises

Ab 14 Tage vor Anreise 100 % des Mietpreises

Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung wird ein gegebenenfalls vorhandener Restbetrag

erstattet. Werden auf Wunsch des Mieters Änderungen in Bezug auf den Anreisetermin (Umbuchung)

vorgenommen oder lässt sich der Mieter durch einen anderen Mieter ersetzen, wird für den dadurch

entstehenden Arbeitsaufwand eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro in Rechnung gestellt.

Maßgebend für die Berechnung der Stornierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim

Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste

Werktag). Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

  1. Höhere Gewalt usw.

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.),

unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, so wird

der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer

Ansprüche.

  1. Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des

Vertrages ein. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietpreis

beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist

ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare oder

nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter,

Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener

Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch

ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für unsere Geschäftsbedingungen und für alle weiteren Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter

und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bochum, NRW.