AGB
Allgemeine Vertragsbestimmungen
- Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter
unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung
werden im Vertrag festgehalten. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum
vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne
ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.
- Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Wasser, Gas usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im
Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am
Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind
in der Regel nicht im Mietpreis enthalten.
- Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten
bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies
unverzüglich beim Ansprechpartner vor Ort oder Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht
übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
- Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten
und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen
Schäden usw. ist der Vermieter/Ansprechpartner vor Ort umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf
höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht
erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages
nachkommen. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen
des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten
Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
- Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben.
Für selbstverschuldete Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
Die Endreinigung ist im Mietpreis inbegriffen.
- Stornierung
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, eine Umbuchung vornehmen oder einen
Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt/ Umbuchung/ Ersatzmieter ist ab dem Tag wirksam, an
dem sie schriftlich (per Post oder E-Mail) eingeht.
Bis 45 Tage vor Anreise 10 % des Mietpreises
44 -15 Tage vor Anreise 50 % des Mietpreises
Ab 14 Tage vor Anreise 100 % des Mietpreises
Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung wird ein gegebenenfalls vorhandener Restbetrag
erstattet. Werden auf Wunsch des Mieters Änderungen in Bezug auf den Anreisetermin (Umbuchung)
vorgenommen oder lässt sich der Mieter durch einen anderen Mieter ersetzen, wird für den dadurch
entstehenden Arbeitsaufwand eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro in Rechnung gestellt.
Maßgebend für die Berechnung der Stornierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim
Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste
Werktag). Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
- Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.),
unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, so wird
der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer
Ansprüche.
- Haftung
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des
Vertrages ein. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietpreis
beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist
ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare oder
nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter,
Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener
Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch
ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für unsere Geschäftsbedingungen und für alle weiteren Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter
und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bochum, NRW.